Reife- und Umsetzungsgrade im Rahmen der Prüfungen nach §8a BSI-Gesetz

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Reife- und Umsetzungsgrade im Rahmen der Prüfungen nach §8a BSI-Gesetz

Reife- und Umsetzungsgrade im Rahmen der Prüfungen nach §8a BSI-Gesetz

Für alle Prüfungen von Betreibern Kritischer Infrastrukturen (gem. §8a BSIG) müssen künftig verpflichtend auch weitere Reife- und Umsetzungsgrade bestimmt werden. Bisher galt dies bereits für die Themenbereiche ISMS, BCMS und SzA, wo die vom Prüfteam eingeschätzten Reifegrade in einem Nachweisformular dokumentiert wurden.

Nun müssen weitere Umsetzungsgrade, und zwar für die Maßnahmenkategorien personelle, organisatorische, physische und technische Maßnahmen bestimmt und nachgewiesen werden. Und zwar gilt dies bereits für alle Prüfungen, die nach dem 01.04.2025 abgeschlossen werden.

Das verbindliche Vorgaben Dokument ist „RUN – Reife- und Umsetzungsgradbewertung im Rahmen der Nachweisprüfung“: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/RUN_Reifegrade_Kritispruefungen_250110.html

Und obwohl es erst 10.1.2025 veröffentlich wurde, haben wir uns bereits überlegt, wie unsere trax-Kunden die vorhandenen Funktionen hervorragend nutzen können, um sich auf die zusätzlichen Prüfhandlungen vorzubereiten. Basierend auf dem mächtigen Tagging-Ansatz und Filterfunktionen haben wir für Sie eine Lösung erarbeitet. Damit können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen, wo Sie im Hinblick auf die Reife- und Umsetzungsgrade stehen. So vermeiden Sie größere Überraschungen im nächsten §8a-Audit. 

Sind Sie Betreiber einer kritischen Infrastruktur und planen eine Prüfung, die erst nach dem 01.04.2025 abgeschlossen seien wird? Sprechen Sie uns gerne an und wir zeigen Ihnen, wie Sie sich mit trax auf die nächste Prüfung vorbereiten können.